Reichelsheim

Glöcknervorschrift

Auszug aus der Glöcknervorschrift von 1572


Zum zweiten soll und will der Glöckner morgens und Abends zu 4 Uhr mit den zwei kleinen Glocken ein gut Zeichen läuten.

Zum dritten ist der Glöckner schuldig, alle Fest- und Feiertage und Sonntage zu Abend um 4 Uhr mit allen Glocken zu läuten.

Und wenn ein Ungewitter am Tage oder in der Nacht sich am Himmel erheben würde, soll der Glöckner die Kirche sobald aufschließen und Läuten anfangen. Wenn solcher der Feldschütz erhört, er sei in oder außerhalb dem Flecken, soll er dem Glöckner alsbald zu Hilfe kommen, bis das Ungewitter vorüber. Wo der Schütz solches nicht tun würde, hat sich der Glöckner vor der Gemeinde zu beklagen. Und soll dies Läuten aus keiner Abgötterei oder Aberglauben geschehen, sondern aus diesen Ursachen, dass die Nachbarn zum Gebet unterm Rathause erscheinen, wenn ein Feuer ausging, daß man solchen Anfall steuern möge.

Item (ebenso) auf Befehl der Obrigkeit soll ein Glöckner all Abend mit der Mittelglocke zu 9 Uhr ein gut Zeichen läuten, damit meiniglich (jeder) sich von der Gasse mache und sich der Wirt des zur selbigen Zeit des Weinzapfens enthalte.

Item zu Mittag zu 1 Uhr soll und will nach altem Herkommen der Glöckner ein gut Zeichen mit der großen Glocke läuten, mittags aber mit der Mittelglocke.

Das Läuten nach 1900


An Werktagen waren bis in die 70er Jahre folgende Läutezeiten festgelegt:
  • Um 11 Uhr mit der mittleren Glocke (eine Aufforderung an die Bauern auf dem Felde, auszuspannen und "Mittag" zu machen).
  • Um 13 Uhr mit der mittleren Glocke (auch hier eine Aufforderung an die Bauern, wieder ins Feld zu fahren).
  • Um 16 Uhr wechselseitig mit 18 Uhr wurde die große Glocke geläutet. Um 18 Uhr, früher die Aufforderung an die Kinder, vom Spiel nach Hause zu gehen ("Wir müssen heim, es hat schon zu Nacht geläutet"). Lehrer, Pfarrer und Polizeidiener achteten dabei auf die Befolgung. In früheren Zeiten auch oft Zeit für ein stilles Nachtgebet.
Am Samstag:
  • Einläuten des Sonntags um 16 Uhr bzw. 18 Uhr, mit allen Glocken
Am Sonntag:
  • Um 6 Uhr bzw. 8 Uhr Läuten mit 3 Glocken: Beginn des Sonntags.
  • Einläuten vor Beginn der Kirche: 2 mal Läuten mit der mittleren Glocke (Vorbereiten für den Besuch des Gottesdienstes) um 09:00 und um 09:30 und um 10:00 Uhr mit 3 Glocken: Läuten zum Gottesdienst.
  • "Vater unser": Läuten mit der kleinen Glocke.
Bei Beerdigungen:
  • Läuten mit der kleinen Glocke eine viertel Stunde vorher (Aufforderung zum Trauerhaus zu gehen), heute Trauerhalle.
  • Vor Beginn des Trauergottesdienstes Läuten mit allen Glocken.
Bei der Konfirmation:
  • Während der Einsegnung der Konfirmanden Läuten mit allen Glocken.
Am Totensonntag:
  • Während der Verlesung der Namen der Verstorbenen im Kirchenjahr Läuten mit allen Glocken.
An Silvester:
  • Einläuten des neuen Jahres mit allen Glocken.

Das Läuten heute


An Werktagen sind folgende Läutezeiten festgelegt:
  • Um 11 Uhr mit der kleinen Glocke (Läuten zum Mittag).
  • Um 18 Uhr wird die große Glocke geläutet (Feierabendgeläut).
Am Samstag:
  • Einläuten des Sonntags um 18 Uhr mit allen Glocken
Am Sonntag:
  • Um 8 Uhr Läuten mit allen Glocken: Beginn des Sonntags.
  • Einläuten vor Beginn der Kirche: Läuten mit der großen Glocke (Vorbereiten für den Besuch des Gottesdienstes) 1/2 Stunde vor Gottesdienstbeginn. Zu Beginn des Gottesdienstes mit allen Glocken.
  • "Vater unser": Läuten mit der kleinen Glocke.
Bei Beerdigungen:
  • Läuten mit der kleinen Glocke eine viertel Stunde vorher (Aufforderung zur Trauerhalle zu gehen).
  • Vor Beginn des Trauergottesdienstes Läuten mit allen Glocken.
Bei der Konfirmation:
  • Während der Einsegnung der Konfirmanden Läuten mit allen Glocken.
Am Totensonntag:
  • Während der Verlesung der Namen der Verstorbenen im Kirchenjahr Läuten mit allen Glocken.
An Silvester:
  • Einläuten des neuen Jahres mit allen Glocken.


Quelle: Archiv Ev. Kirchengemeinde Reichelsheim



Nach obenTop
© | Alexander Hitz